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Serverschrank mit Netzwerkkabeln, sinnbildlich für lizenzpflichtige Serverumgebungen

Gebrauchte Microsoft-Lizenzen für Unternehmen, geprüft und lückenlos dokumentiert

Sparen Sie deutlich gegenüber dem Neukauf. Wir liefern gebrauchte Volumenlizenzen mit lückenlosem Herkunftsnachweis und persönlicher Beratung, ohne anonymen Warenkorb.

Über zehn Jahre im IT-Geschäft
Nach EuGH- und BGH-Rechtsprechung
Nur für Firmenkunden
Vollständige Lizenzdokumentation
10+ Jahre
Erfahrung im IT- und Lizenzgeschäft
EuGH & BGH
Rechtsprechung als Grundlage jedes Verkaufs
Lückenlos
Dokumentierte Erwerbskette zu jeder Lizenz
Nur B2B
Ausschließlich Unternehmen und öffentliche Hand

Gebrauchte Softwarelizenzen kaufen: das Wichtigste in Kürze

Viele Unternehmen zahlen für Microsoft-Lizenzen mehr als nötig, weil sie den Gebrauchtmarkt für eine Grauzone halten. Er ist keine. Gebrauchte Volumenlizenzen sind legal, voll funktionsfähig und für Ihre Buchhaltung sauber dokumentiert.

Der Unterschied zu einer Neulizenz liegt nicht in der Software, sondern im Erwerbsweg. Und genau der muss belegt sein. Deshalb prüfen wir jede Lizenz vor der Aufnahme in den Bestand, dokumentieren jede Station vom Ersterwerb an und archivieren die vollständige Kette dauerhaft.

Neu oder gebraucht: was sich wirklich unterscheidet

Dieselbe Datei, derselbe Funktionsumfang, dieselben Updates. Der Unterschied liegt allein im Erwerbsweg, und genau den dokumentieren wir.

Neulizenz vom Hersteller
Erstverkauf
Direkt oder über einen Vertriebspartner bezogen
Originalsoftware des Herstellers
Updates bis zum Support-Ende der Version
Aktivierung über die Quelle des Herstellers
Dauerhaftes Nutzungsrecht ohne Laufzeit
Nachweis: die Rechnung
Preis: Listenpreis
Gebrauchte Volumenlizenz
Zweiterwerb
Aus einem beendeten Volumenvertrag im europäischen Wirtschaftsraum
Dieselbe Originalsoftware des Herstellers
Updates bis zum Support-Ende der Version
Aktivierung über die Quelle des Herstellers
Dauerhaftes Nutzungsrecht ohne Laufzeit
Nachweis: Rechnung, Lizenzvertrag, Übertragungserklärung und Bestätigung der Außerbetriebnahme
Preis: deutlich unter Liste

Der Funktionsumfang ist identisch, weil es dieselbe Software ist. Unterschiedlich ist allein, wie das Nutzungsrecht zu Ihnen gelangt. Deshalb prüfen wir jede Lizenz vor der Aufnahme in den Bestand und belegen jede Station des Wegs.

Was Sie mit gebrauchten Lizenzen einsparen

Die Ersparnis entsteht an zwei Stellen gleichzeitig: gegenüber dem Listenpreis einer Neulizenz und gegenüber den laufenden Kosten eines Abonnements. Der zweite Punkt wird meist unterschätzt, weil monatliche Beträge klein wirken.

Was derselbe Arbeitsplatz in fünf Jahren kostet

Schematischer Vergleich. Die Höhe steht für den Gesamtaufwand über den Zeitraum, nicht für einen konkreten Betrag.

Abonnement
60 Monatszahlungen. Endet mit der letzten Zahlung, danach kein Nutzungsrecht mehr.
Neue Dauerlizenz
Einmal zum Listenpreis. Läuft weiter, solange die Version im Support ist.
Gebrauchte Dauerlizenz
Einmal deutlich unter Liste. Gleiche Software, gleiche Updates, gleiche Laufzeit.

Die tatsächlichen Abstände hängen von Produkt, Version und Stückzahl ab. Im Angebot stellen wir Ihnen Ihren Fall dem aktuellen Listenpreis und Ihrem Monatsbetrag gegenüber, damit Sie die Ersparnis intern belegen können.

Gegenüber der Neulizenz

Dieselbe Software, derselbe Funktionsumfang, dieselben Sicherheitsupdates. Der Unterschied liegt allein darin, dass die Lizenz bereits einmal einem Unternehmen gehört hat. Technisch ist sie von einer neu gekauften nicht zu unterscheiden.

Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ausfällt, hängt an Version, Edition und Menge. Wir nennen sie Ihnen im Angebot konkret, mit Gegenüberstellung zum aktuellen Listenpreis.

Gegenüber dem Abonnement

Ein Abonnement kostet je Arbeitsplatz und Monat, und zwar dauerhaft. Nach fünf Jahren haben Sie fünf Jahre bezahlt und besitzen nichts. Eine Dauerlizenz zahlen Sie einmal und nutzen sie, solange die Version im Support ist.

Rechnen Sie Ihren Fall einmal durch: Zahl der Arbeitsplätze mal Monatsbetrag mal 60 Monate. Diesem Betrag steht eine einmalige Beschaffung gegenüber. Bei gebrauchten Volumenlizenzen amortisiert sich der Wechsel in aller Regel binnen weniger Monate.

Wann das Abonnement trotzdem die bessere Wahl ist

Wenn Sie auf gemeinsame Echtzeitbearbeitung in der Cloud angewiesen sind, wenn sich Ihre Nutzerzahl ständig ändert oder wenn Sie jede neue Funktion sofort brauchen. In diesen Fällen sagen wir Ihnen das, auch wenn es gegen den Verkauf spricht. Ein Kunde, der in zwei Jahren merkt, dass die Lösung nicht passt, nützt uns nichts.

Warum Unternehmen bei uns kaufen

Vier Gründe, die im Einkauf und in der IT den Ausschlag geben.

Büroarbeitsplatz mit zwei Bildschirmen, sinnbildlich für Arbeitsplatzlizenzen im Unternehmen

Geprüfte Herkunft

Wir handeln ausschließlich mit Lizenzen aus dem europäischen Wirtschaftsraum und dokumentieren jede Station.

Auditfeste Unterlagen

Sie erhalten Übertragungserklärung und Löschbestätigung, mit denen Sie im Audit bestehen.

Beratung statt Bestellformular

Wir rechnen Ihren Bedarf durch, bevor Sie kaufen. Fehlende CALs fallen uns vorher auf, nicht Ihnen später.

Reiner B2B-Handel

Wir beliefern Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Die USt-ID ist Pflichtangabe, kein Verbrauchergeschäft.

So einfach läuft Ihr Lizenzkauf

Vier Schritte von der Anfrage bis zur dokumentierten Lieferung.

1

Anfragen

Sie nennen uns Produkt und Stückzahl und senden eine unverbindliche Anfrage.

2

Angebot und Prüfung

Wir prüfen Verfügbarkeit und Konditionen und erstellen Ihr Angebot.

3

Vertrag und Rechnung

Sie erhalten Vertrag und Rechnung von Ihrem Vertragspartner.

4

Lieferung mit Nachweis

Sie bekommen Lizenzschlüssel und vollständige Dokumentation.

Serverschränke in einem Rechenzentrum, sinnbildlich für lizenzpflichtige Serverumgebungen
Geprüft, bevor es in den Bestand geht

Herkunft, Übertragbarkeit und Support-Ende klären wir zu jeder einzelnen Lizenz, bevor wir sie überhaupt anbieten. Was diese Prüfung nicht besteht, kaufen wir nicht an.

Welche Version sich heute noch lohnt

Der Anschaffungspreis allein sagt wenig. Entscheidend ist, wie lange eine Version noch Sicherheitsupdates bekommt. Wir nennen Ihnen das Datum zu jeder angebotenen Lizenz und raten ab, in eine auslaufende Version zu investieren.

Version
Verbleibende Versorgung
Support-Ende
Office, Project, Visio 2016
ausgelaufen
14.10.2025
Office, Project, Visio 2019
ausgelaufen
14.10.2025
Office, Project, Visio 2021
knapp 3 Monate
13.10.2026
Windows Server 2016
knapp 6 Monate
12.01.2027
Windows Server 2019
gut 2 Jahre
09.01.2029
Office, Project, Visio 2024
gut 3 Jahre
09.10.2029
Windows Server 2022
gut 5 Jahre
14.10.2031
Windows Server 2025
gut 8 Jahre
14.11.2034

Angaben nach den Lebenszyklusdaten des Herstellers, geprüft im August 2026. Wir nennen Ihnen das Support-Ende zu jeder angebotenen Lizenz und raten ab, in eine auslaufende Version zu investieren. Entscheidend ist nicht der Anschaffungspreis, sondern der Preis je Jahr verbleibender Versorgung.

Rechtsgrundlage

Warum der Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen erlaubt ist

Gebrauchte Software ist keine Grauzone. Dass Lizenzen weiterverkauft werden dürfen, steht seit 2012 fest und ist seitdem mehrfach bestätigt worden. Dahinter steht ein Grundsatz des Urheberrechts: die Erschöpfung. Wer eine Softwarekopie einmal dauerhaft und gegen ein einmaliges Entgelt im europäischen Wirtschaftsraum verkauft hat, kann den weiteren Verkauf genau dieser Kopie nicht mehr untersagen. Sein Verbreitungsrecht ist mit dem ersten Verkauf verbraucht.

Entschieden wurde das auf europäischer Ebene, und dafür gibt es einen sachlichen Grund: Softwarelizenzen richten sich nach der EU-Richtlinie 2009/24/EG, die in allen Mitgliedstaaten gleich auszulegen ist. Als der Bundesgerichtshof einen deutschen Streitfall zu entscheiden hatte, legte er die Auslegungsfrage dem Europäischen Gerichtshof vor. Dessen Antwort bindet seither die Gerichte im gesamten Binnenmarkt. Sie ist zugleich der Grund, warum wir ausschließlich Lizenzen handeln, die ihren Ursprung im europäischen Wirtschaftsraum haben.

Beschriftete Ordner in einem Aktenregal, sinnbildlich für die dauerhaft archivierte Erwerbskette
2012
Europäischer Gerichtshof
Rechtssache C-128/11

Wer Software zeitlich unbegrenzt gegen eine einmalige Zahlung überlässt, verkauft sie. Damit ist das Verbreitungsrecht erschöpft und der Käufer darf die Lizenz weitergeben, auch wenn er die Software nur heruntergeladen hat. Bedingung ist, dass er seine eigene Kopie unbrauchbar macht.

2013
Bundesgerichtshof
I ZR 129/08, UsedSoft II

Der Bundesgerichtshof setzt die europäische Entscheidung in deutsches Recht um. Damit steht fest, dass auch der Käufer einer gebrauchten Lizenz die Software rechtmäßig nutzt. Zugleich rückt der Nachweis in den Mittelpunkt: Wer sich auf Erschöpfung beruft, muss sie belegen können.

2014
Bundesgerichtshof
I ZR 8/13, UsedSoft III

Die Entscheidung zu Volumenverträgen: Umfasst eine Lizenz mehrere eigenständig nutzbare Kopien, dürfen diese einzeln weitergegeben werden, sobald der Vorbesitzer die entsprechende Anzahl unbrauchbar gemacht hat. Was funktional eine Einheit bildet, bleibt dagegen zusammen.

2016
Europäischer Gerichtshof
Rechtssache C-166/15

Die Grenze der Erschöpfung: Eine selbst angefertigte Sicherungskopie darf nicht weiterverkauft werden. Erschöpft ist nur die Kopie, die tatsächlich einmal verkauft wurde. Genau deshalb weisen wir zu jeder Lizenz nach, aus welchem Erstvertrag sie stammt.

Für den Einkauf heißt das: Entscheidend ist nicht die Software, sondern der Erwerbsweg. Wir dokumentieren ihn für jede Lizenz vom Ersterwerb bis zu Ihnen und archivieren die Unterlagen dauerhaft.

Rechtslage im Detail
Für Unternehmen

Kosten senken, ohne Kompromiss bei der Rechtssicherheit

Ob Mittelstand oder Konzern: Sie bekommen dieselbe Software zu deutlich niedrigeren Kosten und Unterlagen, die im Audit standhalten.

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Für öffentliche Auftraggeber

Wirtschaftlich beschaffen, vergaberechtlich sauber

Gebrauchtsoftware darf in Vergabeverfahren nicht pauschal ausgeschlossen werden. Wir liefern die Nachweise für Ihre Vergabeakte gleich mit.

Informationen für Behörden

Häufige Fragen

Die Punkte, die im Einkauf am häufigsten aufkommen.

Ist der Kauf gebrauchter Lizenzen wirklich legal?

Ja, höchstrichterlich bestätigt. Der Europäische Gerichtshof hat 2012 entschieden, dass dauerhaft erworbene Softwarelizenzen weiterverkauft werden dürfen. Der Bundesgerichtshof hat das für Deutschland und ausdrücklich für Microsoft-Volumenlizenzen bestätigt.

Muss Microsoft dem Kauf zustimmen?

Nein. Eine Zustimmung des Herstellers ist nicht erforderlich, eine Registrierungspflicht besteht ebenfalls nicht.

Funktioniert die Software genauso wie eine neue?

Ja. Es ist dieselbe Software mit demselben Funktionsumfang, und Sie erhalten Sicherheitsupdates im selben Umfang wie bei einer Neulizenz.

Welche Unterlagen bekomme ich?

Sie erhalten den Lizenzvertrag auf Ihr Unternehmen, die Rechnung, eine Übertragungserklärung über Ihre Stückzahl, die Bestätigung der Außerbetriebnahme beim Vorbesitzer sowie Download-Link und Aktivierungsdaten. Die vollständige Erwerbskette archivieren wir dauerhaft und legen sie im Prüffall unmittelbar der prüfenden Stelle vor. Übernehmen Sie ein Paket vollständig, erhalten Sie die komplette Dokumentation ausgehändigt.

Warum gibt es keinen Warenkorb?

Weil gebrauchte Lizenzen nicht beliebig nachbestellbar sind. Wir prüfen jede Anfrage gegen den tatsächlichen Bestand. Ein Angebot, das Sie von uns bekommen, ist auch lieferbar.

Beliefern Sie auch Privatpersonen?

Nein. Wir liefern ausschließlich an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Die Angabe einer USt-ID ist Voraussetzung.

Kaufen Sie auch Lizenzen an?

Ja. Wenn Ihr Unternehmen Lizenzen nicht mehr benötigt, bewerten wir Ihren Bestand und machen Ihnen ein Angebot.

Wie erhalte ich die Software?

Über einen Download-Link zur Originalfassung des Herstellers, zusammen mit den Aktivierungsdaten. Ein Datenträger ist nicht erforderlich und in Volumenverträgen ohnehin nicht vorgesehen. Sie installieren dieselbe Datei, die auch bei einer Neulizenz zum Einsatz käme.

Wie lange bekomme ich noch Sicherheitsupdates?

Das hängt allein an der Version, nicht daran, ob die Lizenz neu oder gebraucht ist. Wir nennen Ihnen zu jeder Lizenz das Support-Ende des Herstellers und raten offen ab, wenn eine Version kurz vor dem Auslaufen steht. Rechnen Sie nicht mit dem Anschaffungspreis, sondern mit dem Preis je Jahr verbleibender Versorgung.

Was passiert bei einem Lizenzaudit?

Sie legen die Unterlagen vor, die Sie von uns erhalten haben. Verlangt die prüfende Stelle mehr, treten wir direkt mit ihr in Kontakt und legen die vollständige Erwerbskette vor. Genau dafür archivieren wir sie dauerhaft. Sie müssen kein Aktenarchiv führen, um im Audit zu bestehen.

Kann ich die Lizenzen später selbst wieder verkaufen?

Wenn Sie ein Paket vollständig übernommen haben, ja. Dann erhalten Sie die komplette Dokumentation ausgehändigt, treten in den gesamten Erwerb ein und können die Lizenzen später selbst weitergeben. Bei Teilmengen bleibt die Kette bei uns, weil sie sich sonst keiner bestimmten Stückzahl mehr eindeutig zuordnen ließe.

Wie viel spare ich gegenüber einer Neulizenz?

Der Abstand zum Listenpreis ist deutlich und hängt von Version und Stückzahl ab. Gegenüber einem Abonnement wächst der Vorteil mit jedem Jahr, weil eine Dauerlizenz einmal bezahlt wird und danach keine laufenden Kosten mehr verursacht. Konkrete Konditionen nennen wir auf Anfrage, weil sie an der tatsächlich verfügbaren Menge hängen.

Sind Abonnements wie Microsoft 365 übertragbar?

Nein. Übertragbar sind ausschließlich Dauerlizenzen, die einmalig und zeitlich unbegrenzt erworben wurden. Genau diese handeln wir. Ein Abonnement endet mit seiner Laufzeit und begründet kein Eigentum an einer Kopie, das weitergegeben werden könnte.

Welche Stückzahlen sind möglich?

Von wenigen Arbeitsplätzen bis zu vierstelligen Mengen. Bei größeren Bedarfen prüfen wir die Verfügbarkeit im Markt und melden uns mit einer belastbaren Aussage. Wir sagen lieber eine Menge ab, als eine zu bestätigen, die wir nicht liefern können.

Wie schnell bekomme ich ein Angebot?

In der Regel am selben oder am folgenden Werktag. Vorher prüfen wir Verfügbarkeit und Übertragbarkeit, damit im Angebot genau das steht, was Sie am Ende auch bekommen. Rückfragen klären wir vorab und nicht erst nach der Bestellung.

Sagen Sie uns, was Sie brauchen

Unverbindliche Anfrage, Antwort mit konkretem Angebot. In der Regel innerhalb eines Werktags.